Antrag auf Lernmittelfreiheit auch online möglich

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte

ab sofort funktioniert die Antragstellung – Antrag auf Lernmittelfreiheit – auch online. 

Wenn Sie den QR Code einscannen (oder anklicken) gelangen Sie auf das entsprechende Formular.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Kreisverwaltung, im Moment auf „Aktuelles“ und unter „Was erledige ich wo?“ – Schlagwort „Lernmittelfreiheit“.