Maskenpflicht in Schulbussen

Durch die am 22.01.2021 verkündeten Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung wurde zum 25.01.2021 unter anderem die bestehende Maskenpflicht in Bussen und Bahnen verschärft. Dies gilt sowohl für Fahrten des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) als auch in Fahrten des sogenannten freigestellten Schülerverkehrs (Schulbusse). 

Ab dem 25.01.2021 sind alternative Mund-Nasenbedeckungen, wie etwa selbstgenähte Masken, nicht mehr gestattet. Stattdessen dürfen nur noch medizinische Gesichtsmasken (OP-Masken) oder Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2 getragen werden. Ausnahmen gibt es für Kinder unter 6 Jahren sowie für Personen, denen die Maskenpflicht nach ärztlicher Bescheinigung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist.