Elterninformationen zum Hygieneplan

 

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,

ab dem 04.05.2020 haben die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 9 und 10 Präsenzunterricht. Die genaue Regelung wird noch folgen, aber Sie erhalten hier bereits einige Hinweise, die wir laut Hygieneplan für die Schule konkretisiert haben, um das Risiko einer Infektion zu minimieren:

1. Schulweg
Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzt, ist ab dem 27.04. verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies gilt laut dem Bildungsministerium auch für den gesamten Schulweg. Bitte verzichten Sie darauf, Ihre Kinder mit dem Auto vor der Schule abzusetzen oder dort zu warten. Wer nicht mit dem Bus zum ZOB kommt, sollte viel mehr zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule kommen.

2. Gebäude
Wer das Gebäude der Otto-Hahn-Realschule betritt, muss ausnahmslos einen Schutz tragen, der Mund und Nase vollständig bedeckt. Es braucht dabei keine professionelle Maske zu sein, sondern es kann auch ein Tuch, ein Schal oder eine selbst genähte Maske sein. Das Land stellt uns nur eine geringe Anzahl zur Verfügung. Grundsätzlich sind Sie als Eltern dafür verantwortlich, dass Ihre Kinder mit einer Schutzmaske ausgestattet sind.

Beim Betreten des Klassenraumes muss jeder einzelne seine Hände gründlich mit Seife waschen und danach abtrocknen. Die Kreisverwaltung sorgt für die Ausstattung der Räume bezüglich Seife und Einmal-Handtüchern. Nur in Räumen, in denen kein Handwaschbecken installiert ist, greift man auf Handdesinfektionsmittel zurück.

3. Unterricht
Die Klassenleitungen legen einen Sitzplan fest, an den sich jeder zu halten hat. Die Klassenräume sind so eingerichtet, dass die notwendigen Tische und Stühle bereitstehen und durch Markierungen der Abstand von mindestens 1,5 Metern zum nächsten gesichert ist. Während des Unterrichts ist es daher nicht notwendig die Masken zu tragen. Wer es dennoch tun möchte, dem ist dies erlaubt.

Die Klassenräume werden von den Lehrkräften regelmäßig durch das Bedienen der Lüftungsanlage und auch das Öffnen des Fensters gelüftet.

4. Pausen
Die Begegnungen im Treppenhaus, auf den Fluren und auf dem Schulhof sollen auf ein Minimum beschränkt bleiben. Daher verbringen alle die Pause im Klassenraum. Ein Pausenverkauf findet nicht statt.

5. Toiletten
Das Aufsuchen der Toiletten ist nur während der Unterrichtsstunde und aus jedem Klassenraum nur einem nach dem anderen erlaubt. Damit soll vermieden werden, dass zu viele Schüler gleichzeitig im Gebäude unterwegs sind und es zu Ansammlungen in den Räumen der Toiletten kommt.

6. Unterrichtsschluss
Die Klassen verlassen das Gebäude nicht gleichzeitig, sondern versetzt durch verschiedene Ausgänge. Das Schulgelände ist dann auf dem schnellsten Weg zu verlassen, um den Nachhauseweg anzutreten.

7. Reinigung
Schon unmittelbar nach Unterrichtsbeginn werden Türklinken und Handläufe desinfiziert. Die Kreisverwaltung hat zugesichert, dass von der beauftragten Reinigungsfirma die Oberflächen von Tischen und Stühlen, die Fußböden und die sanitären Anlagen intensiv gereinigt werden.

Es ist besonders wichtig, sich an die Hygienevorschriften zu halten, um sich und andere nicht einem unnötigen Risiko auszusetzen. Wer trotz Ermahnung gegen die Maßnahmen verstößt, muss den Unterricht und das Gebäude verlassen und abgeholt werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis!

8. Sekretariat
Die Türen des Schulgebäudes sind, abgesehen von Schulanfang und -ende, weiterhin geschlossen. Beschränken Sie den Besuch der Schule auf ein Minimum und nur nach vorheriger Anmeldung. Das Sekretariat darf nur in dringenden Fällen aufgesucht werden. Weiterhin sind die Klassen- und Fachlehrer, aber auch die Schulleitung, für Sie erreichbar. Bei Fragen oder Anliegen können Sie sich gerne per Mail oder Telefon melden.

Herzliche Grüße und Gesundheit!

Schulleitung