Notbetreuung auch während der Osterferien

Zur Aufrechthaltung des Gesundheitswesens und anderer systemrelevanter Bereiche sowie zur Unterstützung berufstätiger Alleinerziehender und anderer Sorgeberechtigter, die auf eine Betreuung angewiesen sind und keinerlei andere Betreuungslösung finden (Härtefälle), führen die Schulen im Bedarfsfall auch während der Osterferien eine Notbetreuung durch.

Die Notbetreuung in den Osterferien umfasst die regulären Osterferien (5 Arbeitstage zwischen dem 06.04.2020 und dem 17.04.2020) und die regional verschiedenen beweglichen Ferientage sowie die schuleigenen Ausgleichtage vor den regulären Osterferien.

Um die Notbetreuung sicher zu stellen, organisieren die Schulen ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot. Bitte teilen Sie den Betreuungsbedarf vor Beginn der Osterferien mit. (wendland@rsplus-bitburg.de / 06561 95240)

Herzliche Grüße

Torben Wendland

 

Bildschirmfoto 2020-03-15 um 17.53.20 Leitfaden-Notbetreuung während der Osterferien